no éiweger Funkstille, fir déi ech mech entschëllegen ( et stellt sech raus datt sou een LLM a Schweden, a wuel soss iwwerall och, en immensen Zäitopwand as), hei den éischten Stiermchen Gaaschtbäitrag.
Tranzparenz mol philosophesch analyséieren mecht d’Nora Schleich, waat ech well säit gefillten 10000 Joer kennen, an deemsäi Philotweet mer emmer rem Deeg erhellt.
Edit 9. Abrëll 2014: dese Guestpost as dann den 9. Abrëll och am Drock erschéngt ( Wort, Säit 12; Journal, Säit 21)
Alle Maximen, die der Publizität bedürfen (um ihren Zweck nicht zu verfehlen), stimmen mit Recht und Politik vereinigt zusammen.
Kant, Immanuel: Zum Ewigen Frieden, B110.
Ein sich tendenziell wiederholender Gedankengang, welcher zudem momentan äußerst akut aufzutreten vermag, veranlasst mich dazu folgende Reflexionen niederzuschreiben und mitunter in öffentlichen Diskussionen einen eventuellen Denkanstoß anzubieten.
Das Schlagwort der derzeitigen politischen Tendenz scheint das der Transparenz zu sein. Transparenz innerhalb parlamentarischen, inner-und inter- parteiischen, staatlichen, ach eigentlich genuin politischen Angelegenheiten. Nun, das Bewusstsein, dass der öffentlichen Zugänglichkeit zu eben Genanntem eigentlich eine absolute Notwendigkeit zugesprochen werden muss, ist gewiss kein Novum.
Die Unabdingbarkeit einer Möglichkeit zur öffentlichen Diskussion lässt sich eigentlich bereits anhand kleinster logischer Schlüsse aufdecken. Zunächst sei die Frage zu stellen, warum eine politische Absicht, oder überhaupt eine Meinung, auch privater Natur, der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll? Wann ist es mir lieber, meine Mitmenschen würden nicht erfahren, welche Haltung ich zu diesem oder jenem Thema einnehme? Will ich nicht, dass mein Umfeld an meinem Denken teilhat, bedeutet dies, dass ich Zweifel an der allgemeinen Mitteilbarkeit, also der Verträglichkeit meiner Meinung mit der gesellschaftlichen Allgemeinheit, hege. Bevor nun das Missverständnis bezüglich des Begriffs der ‚gesellschaftlichen Allgemeinheit’ aufkommen kann, vermag ich hierbei auf das Kantische Verständnis des Konzeptes zu verweisen, welches beschreibt, dass nur das, was ich für jeden als objektive Richtlinie wollen kann, zum Prinzip der Allgemeinheit tauglich ist. Der Kategorische Imperativ lässt grüßen (GMS AA:421). Offenkundig schließt diese Absicht auf Allgemeingültigkeit ein ‚Wollen des Bösen’ oder ein ‚Wollen aus privaten Neigungen’ gänzlich aus. Ich kann also nur das vertreten wollen, welches sich mit dem Guten, dem interessenlosen Wohlwollen für die Allgemeinheit, verträgt. Ist es mir lieber, mein Denken wird nicht öffentlich mitgeteilt, scheint es daher irgendwo einen Knotenpunkt zu geben, welcher mich an der moralischen Richtigkeit des Gedankens zweifeln lässt. Die Öffentlichkeit, welche ich hier anspreche, meint eine Gemeinschaft, welche bemüht ist, mittels fruchtvoller, objektiver und vorurteilsfreier Diskussion an der Überprüfung der Richtigkeit und Haltbarkeit, sowie der Weiterentwicklung des Gedankenganges teilzuhaben. Ohne jeglicher mutwilligen Absicht, einen Sachverhalt vorsätzlich aus persönlicher Antipathie oder wegen privatem Nutzen sabotieren zu wollen. Drum stellen diese wenigen Zeilen wohl einen Aufruf dar, einen Aufruf zum ehrlichen Hinterfragen und Beurteilen der eigenen moralischen, sowie politischen Einstellungen. Sollen meine Gründe zur Handlung lieber verheimlicht werden? Will ich nicht öffentlich darlegen, warum ich dies tue, aus welchem Antrieb ich gewisse Geschehnisse und Entscheidungen unterstütze und weshalb ich für spezifische Anliegen einstehe, kann ich dies nur nicht wollen, wenn das allgemeine Wohlwollen nicht berücksichtigt wird. Will der Politiker nicht öffentlich machen, welche Motive und Anlässe das Fundament einer Entscheidung oder beispielsweise eines Gesetzesentwurfs bilden, so kann dies doch nur heißen, dass er mit öffentlichem Widerstand rechnet, würde er seine Gründe darlegen. Will ich einem Freund nicht mitteilen, warum ich mich so benehme, oder weshalb ich mich derart äußerte, bedeutet dies wahrscheinlich, dass ich mir selbst nicht sicher bin, ob ich mich überhaupt richtig verhalte, also ob der Grund meines Verhaltens moralisch vertretbar, gut oder rechtens ist.
Bin ich mir nämlich durch und durch sicher, dass ich meine Einstellung mit mir selbst, den Gesetzen der Moral und der Verträglichkeit des allgemeinen Wohlwollens vereinbaren kann, sehe ich keinen Grund, dies nicht mitteilen zu wollen oder sollen. (vgl. Kant. Zum Ewigen Frieden, Anhang II)
Jegliche anknüpfende Diskussion verhilft doch auch ganz besonders in der Politik, unter dem Licht allgemeiner Standpunkte ein fruchtvolles Hinterfragen zuzulassen, und die Richtigkeit der politischen Richtlinie bestmöglich, dank dem teilhabenden Publikum, der Gemeinschaft, sprich der Öffentlichkeit, überprüfen und verbessern zu können.
Darum, die Wiederholung sei gestattet, lautet der öffentliche Appell, an Politiker sowie an jedes Mitglied der Gemeinschaft: Wenn ich nicht will, dass mein Gedanke oder das Handlungsmotiv an die Öffentlichkeit gelangt, so ist er denn wirklich mit Recht und Moral in Einklang? Eine verneinende Antwort stellt also eine dienliche Hilfe um das Unrechte bereits im eigenen Geist aufzudecken und von der Gemeinschaft fernzuhalten. Ich denke, ein jeder von uns täte gut daran, sich diese Frage ehrlich und aufrichtig zu stellen.